Der WEISSE RING e.V. Landesverband Berlin veranstaltete zum Tag der Kriminalitätsopfer auf dem Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg, seinen traditionellen Luftballonaufstieg.
Unter der Schirmherrschaft des Berliner Senators für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann, trafen sich Mitglieder und Freunde des WEISSEN RINGS zum Gedenken an die Opfer des vergangenen Jahres.
Der stellvertretende Berliner Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS, Hans-Günter Mahr, wies in seiner Ansprache auf die Situation der Kriminalitätsopfer und mögliche Hilfen hin.
Unterstützt wurde die Aktion vom Polizeipräsidenten Berlin Klaus Kandt. In seinem Auftrag nahm der Polizeidirektor Karsten Schlüter, an der Veranstaltung teil und sprach zu den Teilnehmern.
Auch der der Opferbeauftragte des Landes Berlin, Roland Weber, sprach ein Grußwort an die Teilnehmer.
Als Anerkennung für sein Engagement unterstützte die School CIFoS (School of Criminal Investigation & Forensic Science) zum diesjährigen 40. Jubiläum den WEISSEN RING mit einer Spende.
Der Tag der Kriminalitätsopfer (am 22. März jeden Jahres) erinnert an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen sind. Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das öffentliche Bewusstsein und fordert Politik, Justiz und Verwaltung zum Handeln auf. Inzwischen ist dieser Tag für viele Menschen zu einem weithin sichtbaren Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung geworden
Wer Opfer eines Verbrechens wurde, weiß oft nicht mit dieser schwierigen Situation umzugehen. Immer wieder zeigt sich, dass es den Opfern oft schwerfällt, mit anderen Menschen über das Erlebte, die Folgen der Tat und die sich daraus ergebenden bedrückenden Probleme zu sprechen. Die jahrzehntelange Erfahrung des WEISSEN RINGS im praktischen Umgang mit Kriminalitätsopfern zeigt aber auch, dass es meist noch schwerer ist, mit diesen Problemen allein zu Recht zu kommen. Diese Erkenntnis bezieht sich auf unmittelbar Betroffene ebenso wie auf Angehörige und Bekannte des Opfers.