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Meilenstein oder Kieselstein? Was bedeutet die EU-Richtlinie für den Opferschutz in Deutschland?

Fachtagung am 7.10.2015 im Festsaal des Rathauses Charlottenburg

(v.l.) Sylvia Frey-Simon (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), Sabine Hartwig (WR-Landesvorsitzende Berlin), Dr. Helgard van Hüllen (Stellv. Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS), Thomas Heilmann (Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz), Marc Schulte (Bezirksstadtrat Charlottenburg-Wilmerdsorf) und Margarete Koppers (Berliner Polizeivizepräsidentin) Fotos: Sabeth Stickforth Die EU-Richtlinie 2012/29/EU über „Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten“ entstand vor drei Jahren, blieb aber selbst in Fachkreisen bisher weitgehend unbemerkt. Sie tritt am 16.11.2015 in Kraft. Jetzt reagiert die Bundesregierung mit einer entsprechenden Gesetzesergänzung in Form des 3. Opferrechtsreformgesetzes (3. ORRG). Gesetze bzw. Verordnungen in den Bundesländern – besonders über die Psychosoziale Prozessbegleitung - müssen folgen. Was bedeuten die Mindeststandards der EU-Richtlinie für die Beamten bei der Polizei und in der Justiz und die Angehörigen der zahlreichen Opferhilfsorganisationen? Die Fachtagung sollte Aufschluss darüber geben, wie die Änderungen des 3. ORRG aussehen und was von allen Personen, die mit Opfern zu tun haben, künftig verlangt wird. Deutschland hat bereits Erfahrungen mit Videovernehmungen: soll es dabei bleiben? Was kann sich ändern? Die Aus- und Weiterbildung von Personen, die sich mit Opfern beschäftigen: soll sie weiterhin persönlichen Initiativen überlassen bleiben? Was verstehen wir unter „Psychosozialer Prozessbegleitung“? Welche Berufe sind hier gefragt? Was bereiten die Länder vor? Die Tagung hat den Besuchern Aufschluss darüber geben, was die EU-Richtlinie neu bestimmt, wie weit die Gesetzesvorhaben sind und was sich im Opferschutz in Deutschland noch ändern muss. Welche Auswirkungen die EU-Richtlinie u.a. für Polizei, Justiz und Opferhilfsorganisationen hat, dazu referierten Dr. Helgard van Hüllen, Stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS Deutschland, Vice-President of Victim Support Europe, Sylvia Frey-Simon, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Sabine Hartwig, WR-Landesvorsitzende Berlin, Roland Weber, Opferbeauftragter des Landes Berlin, Sven Peitzner, Rechtsanwalt sowie Barbara Unterlerchner, psychosoziale Prozessbegleiterin und Leiterin des Fachbereiches Opferbetreuung und Opferrechte beim WEISSEN RING Österreich. Die Tagung wurde durchgeführt vom WEISSEN RING e.V. Berlin in Kooperation mit der Landeskommission Berlin gegen Gewalt. Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung der Veranstaltung durch die Berliner Polizei und durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.  Margarete Koppers  Marc Schulte     Thomas Heilmann Als Anlage finden Sie folgende Referate der Veranstaltung: - Das 3. Opferrechtsreformgesetz (Sylvia Frey-Simon) - Die EU-Richtlinie 2012/29/EUEntstehung und Inhalt (Dr. Helgard van Hüllen) - Satzungsziele und Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter (Sabine Hartwig) - Psychosoziale Prozessbegleitung in Österreich Artikel der Bundesgeschäftsstelle>>> Alle Bilder WR